Erste Informationen zu türkischen Visa

Ausländern, die die Türkei besuchen möchten, wird dringend empfohlen, die entsprechenden Informationen über die Visabestimmungen unseres Landes zu lesen. Die Visabestimmungen für touristische und geschäftliche Besuche in einem Land können sich von denen für Arbeits- und Bildungsaufenthalte unterscheiden. Außerdem kann sich die Visumpolitik der Türkei nach dem Grundsatz der Gegenseitigkeit ändern. Während einige Antragsteller für ihre touristischen oder geschäftlichen Besuche in der Türkei von der Visumpflicht befreit sind, können andere ein E-Visum beantragen. Alle anderen Antragsteller müssen ein Visum über die türkischen Vertretungen im Ausland beantragen. Die Türkei erteilt folgende Arten von Visa:

  1. TOURIST/GESCHÄFTSREISENDER
  2. AMTLICHES VISUM
  3. STUDENT – BILDUNGSVISUM
  4. ARBEITSVISUM
  5. SONSTIGE VISA

GÜLTIGKEIT DES REISEPASSES

Gemäß Artikel 7.1b des „Gesetzes über Ausländer und internationalen Schutz” Nr. 6458 müssen Ausländer, die in die Türkei einreisen möchten, ein Reisedokument (Reisepass) mit einer Gültigkeitsdauer von mindestens 60 Tagen über die „Aufenthaltsdauer” ihres Visums, E-Visums, ihrer Visumbefreiung oder ihrer Aufenthaltsgenehmigung hinaus mit sich führen.
Beispiel A: Um mit einem Visum mit einer „Aufenthaltsdauer” von 90 Tagen in die Türkei einzureisen, müssen Ausländer ein Reisedokument mit einer Gültigkeit von mindestens weiteren 60 Tagen vorweisen, sodass zum Zeitpunkt der Einreise eine Gesamtgültigkeit von 150 Tagen (90 Tage + 60 Tage) vorliegt.
Beispiel B: Um mit einem Visum mit einer „Aufenthaltsdauer” von 30 Tagen in die Türkei einzureisen, müssen Ausländer ein Reisedokument besitzen, das mindestens weitere 60 Tage gültig ist, sodass es zum Zeitpunkt der Einreise insgesamt 90 Tage (30 Tage + 60 Tage) gültig ist.
Gemäß internationalen Abkommen und besonderen gesetzlichen Bestimmungen sind die folgenden Kategorien von dieser Bestimmung ausgenommen: a) Staatsangehörige von Ländern, die gemäß dem „Europäischen Übereinkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates” mit ihrem Personalausweis in die Türkei einreisen dürfen;
1- Deutschland 2- Belgien 3- Frankreich 4- Georgien 5- Niederlande 6- Spanien 7- Schweiz 8- Italien 9- Türkische Republik Nordzypern 10- Liechtenstein 11- Luxemburg 12- Malta 13- Portugal 14- Griechenland

b) Staatsangehörige von Ländern, deren Reisepässe abgelaufen sind, aber für einen bestimmten Zeitraum als gültig angesehen werden 1. Deutschland – Reisepässe, die innerhalb des letzten Jahres abgelaufen sind / Personalausweise, die innerhalb des letzten Jahres abgelaufen sind 2. Belgien – Reisepässe, die innerhalb der letzten 5 Jahre abgelaufen sind. 3. Frankreich – Reisepässe, die innerhalb der letzten 5 Jahre abgelaufen sind. 4. Spanien – Reisepässe, die innerhalb der letzten 5 Jahre abgelaufen sind.
5. Schweiz – Pässe, die innerhalb der letzten 5 Jahre abgelaufen sind. 6. Luxemburg – Pässe, die innerhalb der letzten 5 Jahre abgelaufen sind. 7. Portugal – Pässe, die innerhalb der letzten 5 Jahre abgelaufen sind. 8. Bulgarien – Gültiger gewöhnlicher Reisepass c) Inhaber von Diplomaten-, Sonder- und Dienstpässen ALLGEMEINE INFORMATIONEN

  • – Besucher, die nicht von der Einreisevisumpflicht befreit sind, müssen ihr Visum beantragen oder über das Vorantragsverfahren für türkische Aufklebervisa (www.visa.gov.tr) einen Termin bei den türkischen Konsulaten vereinbaren. Antragsteller, die die Voraussetzungen erfüllen, werden vom Vorantrags-System für türkische Visumaufkleber zum E-Visum-System (www.evisa.gov.tr) weitergeleitet. In Ländern, in denen die Türkei keine konsularische Vertretung hat, kann auch online ein Termin mit der nächstgelegenen akkreditierten konsularischen Vertretung der Türkei vereinbart werden.
  • Um Unannehmlichkeiten aufgrund von Verzögerungen bei der Bearbeitung zu vermeiden, wird empfohlen, Visa mindestens einen Monat vor der geplanten Reise zu beantragen.
  • Die an Ausländer ausgestellten Visa garantieren kein uneingeschränktes Recht auf Einreise in die Türkei.
  • Visagebühren werden im Falle einer Ablehnung des Antrags nicht zurückerstattet.
  • Alle Antragsteller müssen über eine Krankenversicherung verfügen, die während ihres Aufenthalts in der Türkei gültig ist.
  • Die Aufenthaltsdauer, die durch ein Visum oder eine Visumbefreiung gewährt wird, darf 90 Tage innerhalb von jeweils 180 Tagen nicht überschreiten. Die Regelung von 90 Tagen Aufenthalt innerhalb der letzten 180 Tage ist für alle Ausländer, die in die Türkei reisen, verbindlich.
  • Ausländer, die zwei Pässe besitzen, können sich nicht innerhalb der letzten 180 Tage jeweils 90 Tage mit ihren beiden verschiedenen Pässen in der Türkei aufhalten.
  • Bei allen Arten von Visumanträgen können türkische Konsulate Visa mit einer maximalen Aufenthaltsdauer von 90 Tagen ausstellen. Ausländer, die sich länger als 90 Tage in der Türkei aufhalten möchten, sollten bei der Provinzdirektion für Migrationsverwaltung eine „Kurzaufenthaltsgenehmigung” beantragen, um ihren Aufenthalt zu verlängern.
  • Die Aufenthaltsgenehmigung von Ausländern wird ungültig, wenn sie sich im letzten Jahr insgesamt länger als 120 Tage außerhalb der Türkei aufgehalten haben.
  • Inhaber eines blauen Reisedokuments der Vereinten Nationen (Laissez-Passer) können während ihres offiziellen Besuchs in der Türkei eine Visumbefreiung für einen Aufenthalt von 90 Tagen innerhalb der letzten 180 Tage beantragen, wenn sie ihre offizielle Aufgabe nachweisen können. Inhaber eines roten UN-Reisedokuments sind von der Einreisevisumpflicht befreit und können sich unabhängig vom Zweck ihres Besuchs 90 Tage innerhalb der letzten 180 Tage in der Türkei aufhalten. Für Inhaber eines blauen UN-Reisedokuments gelten die allgemeinen Visumbestimmungen, vorbehaltlich der für ihr Herkunftsland geltenden Vorschriften.
  • Visumanträge für Reisen, die nicht zu touristischen oder geschäftlichen Zwecken (Arbeit, Studium usw.) erfolgen, müssen über türkische Vertretungen im Ausland gestellt werden.
  • Unabhängig von den Visabestimmungen für die Staatsangehörigen eines Landes müssen Inhaber von Reisedokumenten dieses Landes vorab ein Visum bei einer türkischen Auslandsvertretung beantragen.
  • Antragsteller unter 18 Jahren müssen eine offizielle schriftliche Zustimmung beider Elternteile vorlegen. Für Antragsteller, die nachweisen, dass ihre Eltern offiziell geschieden sind, und die das Sorgerecht nachweisen können, sowie für Antragsteller, bei denen ein Elternteil verstorben ist, kann ein Visum entsprechend dem Zweck ihres Besuchs ausgestellt werden.
  • Die Genehmigung zur Bearbeitung von Aufenthaltsgenehmigungsanträgen, die von den folgenden Personen gestellt werden, die im Rahmen der Visumbefreiung und ohne die Notwendigkeit eines Studentenvisums in die Türkei einreisen, liegt bei den lokalen Einwanderungsbehörden (Provinzdirektionen für Migration): Ausländer, die auf Einladung von Universitäten unter der türkischen Hochschulbehörde in die Türkei einreisen, um im Rahmen internationaler Studentenaustauschprogramme, Kulturprogramme sowie im Rahmen von EU-Bildungs- und Jugendprogrammen ein Studium auf Associate-, Bachelor-, Master-, Doktoranden- oder Postdoktorandenebene aufzunehmen.
  • Für Ausländer, die zu touristischen Zwecken über Seehäfen in die Türkei einreisen möchten, können von den lokalen Gouverneursämtern visumfreie Einreiseerlaubnisse ausgestellt werden. Diese Erlaubnisse gelten für einen Aufenthalt von maximal 72 Stunden und sind nur für Besichtigungen in der Umgebung der Seehäfen gültig, über die sie in das Land eingereist sind. Diese Praxis, die darauf abzielt, die Einreise für Besucher, die einer Visumpflicht unterliegen, zu erleichtern, berechtigt die Besucher nicht zum Erhalt eines Visums. Die Pässe dieser Besucher werden nicht von den Grenzbehörden einbehalten; jedoch erhalten die Besucher eine „Harbor City Entry Permit” (Einreisegenehmigung für Hafenstädte), die bei ihrer Ausreise an die Behörden zurückgegeben werden muss. Alle hier übermittelten Daten können verarbeitet und in einer Datenbank gespeichert werden, auf die die zuständigen türkischen Behörden gemäß ihren jeweiligen Befugnissen Zugriff haben.

Weitere Informationen über die Visabestimmungen der Türkei finden Sie unter folgender Adresse: www.mfa.gov.tr