Als Ausländer ist es jedoch schwierig, weit weg von der Heimat in der Türkei zu leben. Allerdings hat es auch einige Vorteile, Ausländer in der Türkei zu sein. Während alle türkischen Staatsbürger für neu gekaufte Autos die Sonderverbrauchssteuer (Özel Tüketim Vergisi, ÖTV) und die Mehrwertsteuer (Katma Değer Vergisi, VAT) zahlen müssen, sind Ausländer davon befreit.Je nach Größe des Motors zahlen türkische Staatsbürger zwischen 37 % und 84 % ÖTV und zusätzlich 18 % Mehrwertsteuer. Ausländer sind von diesen beiden Steuern befreit. Es gibt zwei Arten des Autokaufs:
1-) Kauf eines Neuwagens: Als Ausländer ist es sehr einfach, einen Neuwagen beim Händler zu kaufen, wenn Sie eine Steuernummer und eine Aufenthaltsgenehmigung (Blue Book) haben. Sie unterzeichnen einen Kaufvertrag mit dem Händler. Während dieses Vorgangs werden folgende Dokumente von Ihnen verlangt
- Kopie Ihres Reisepasses
- Kopie Ihrer Steuernummer
- Kopie Ihrer Aufenthaltsgenehmigung (Ikamet İzni Kopyası)
- Vollmacht für die Person, die Ihren Führerschein und Ihr Nummernschild bei der Verkehrspolizei abholt (bei Neuwagen ist dieser Service im Verkaufspreis des Autos enthalten)
Der gesamte Vorgang dauert 3–4 Tage, und am Ende erhalten Sie Ihr Auto, Ihren Führerschein und Ihr Nummernschild ohne Probleme. Wir möchten darauf hinweisen, dass Ihnen der Händler beim Kauf eines teuren oder mittelpreisigen Autos eine 1-jährige Versicherung als Bonus anbieten kann. Bitte beachten Sie, dass Ihr neues Auto innerhalb von 3 Monaten ab Kaufdatum bei der Kfz-Zulassungsstelle angemeldet werden muss.
2-) Kauf eines Gebrauchtwagens: Diese Art des Verkaufs findet bei Notaren statt. Bevor Sie zum Notar gehen, muss der Verkäufer dem Käufer die folgenden Dokumente vorlegen:
- Dokument, aus dem hervorgeht, dass das Auto die Fahrzeugprüfung ( Araç muayene sorgulama ) bestanden hat
- Dokument, aus dem hervorgeht, dass für das Auto keine Verkehrsstrafen vorliegen
- Dokument über die obligatorische Kfz-Haftpflichtversicherung ( Zorunlu Trafik Sigortası)
- Dokument, aus dem hervorgeht, dass der Verkäufer die Kfz-Steuer ( MTV ) bezahlt hat
- Adressnachweis
Kennzeichen Der Käufer und der Verkäufer gehen mit dem Kaufvertrag zum Notar. Der Notar verlangt folgende Dokumente:
- Reisepass oder Personalausweis des Käufers und des Verkäufers. Fotokopien sind nicht gültig, es müssen Originale sein.
- Fahrzeugschein ( Ruhsat )
- Verkehrszulassungsdokument (Trafik Belgesi)
Der Notar überprüft zunächst den Reisepass/Personalausweis des Verkäufers und des Käufers, dann die Zulassung des Fahrzeugs und schließlich den Kaufvertrag. Wenn alles in Ordnung ist, bestätigt er den Kaufvertrag und lässt ihn vom Verkäufer und Käufer unterzeichnen. Nach Abschluss des Verkaufs informiert der Notar die Kfz-Zulassungsstelle über den Verkauf des Fahrzeugs.Um die Zulassung des Kennzeichens abzuschließen, muss der neue Käufer eine obligatorische Kfz-Haftpflichtversicherung (Zorunlu Trafik Sigortası) abschließen. Innerhalb von 15 Tagen wird dem Käufer eine Kopie des Zulassungsdokuments zugesandt, und ab dem Tag, an dem er diese erhält, hat der Käufer 10 Tage Zeit, um das Fahrzeug zu versichern.

