Krankenhaus in der Türkei

Wenn jemand während seines Urlaubs in der Türkei krank wird oder aus irgendeinem Grund ein Krankenhaus benötigt, informiert zunächst seine Agentur kurz über seine Situation, dann ruft die Agentur ein vertraglich gebundenes Krankenhaus oder eine Klinik an und gibt ihnen vorab Informationen über den Patienten, was sehr wichtig ist. Wenn der Patient keine Agentur hat, kann er die Notrufnummer 112 anrufen, die Mitarbeiter sprechen Fremdsprachen. Im Notfall kommt sofort ein Krankenwagen, andernfalls kommt der Arzt selbst oder schickt seinen Assistenten, um den Patienten ins Krankenhaus oder in die Klinik zu bringen. In einigen Fällen muss der Patient nicht ins Krankenhaus oder in die Klinik gebracht werden, sondern kann dort behandelt werden, wo er sich befindet. Wenn der Patient ins Krankenhaus gebracht werden muss, muss er seinen Reisepass und seine private Krankenversicherung mitnehmen. Wenn der Patient keine private Krankenversicherung hat, wird die Reiseversicherung für die Behandlung genutzt. Wenn der Patient im Krankenhaus oder in der Klinik ankommt, wird er je nach Dringlichkeit in die Notaufnahme gebracht. Wenn es sich nicht um einen Notfall handelt, füllt der Patient oder ein Angehöriger ein Formular für die Aufnahme aus. Wenn der Arzt entscheidet, dass der Patient über Nacht im Krankenhaus bleiben muss, muss die Versicherungsgesellschaft benachrichtigt werden, da einige Versicherungsgesellschaften die Übernachtungskosten nicht übernehmen.

Der Fahrer bringt den Patienten zu seiner Wohnung oder seinem Hotel, wenn er nicht über Nacht bleiben muss. Nach der Entlassung des Patienten aus dem Krankenhaus werden sein medizinischer Bericht und die Arztrechnung an die Versicherung geschickt und auf die Zahlungsbestätigung gewartet, die die Versicherungsgesellschaften in der Regel am selben oder am nächsten Tag versenden. Wenn die Versicherung die Zahlung nicht akzeptiert, muss der Patient die Krankenhausrechnung bezahlen und eine Zahlungsbestätigung erhalten. Mit dieser Bestätigung kann er bei seiner Rückkehr in sein Land das Geld von der Versicherung zurückfordern.