Registrierung einer Aufenthaltsgenehmigung in der Republik Zypern

Schnellverfahren für eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung: innerhalb von 2 Monaten Vorschrift 6(2), Dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung für Nicht-EU-Bürger, die in Zypern investieren möchten. Die Genehmigung ermöglicht Reisen innerhalb der EU mit visumfreiem Zugang zu einer Reihe von Schengen-Ländern.

Die Mindestvoraussetzungen für die Berechtigung sind wie folgt:

  • Erwerb einer neuen (nicht wiederverkauften) Wohnimmobilie von einem Immobilienentwicklungsunternehmen in Zypern im Wert von mindestens 300.000 € (ohne MwSt.). Die ersten 200.000 € müssen bis zum Datum der Antragstellung bezahlt sein.
  • Eröffnung und Aufrechterhaltung eines Festgeldkontos in Höhe von 30.000 € bei einer zyprischen Bank für drei aufeinanderfolgende Jahre.
  • Ein gesichertes Jahreseinkommen von mindestens 30.000 € aus Quellen außerhalb Zyperns vorweisen. (Dieser Betrag muss für jede unterhaltsberechtigte Person um 5.000 € und für jeden Elternteil, der im Antrag aufgeführt ist, um 8.000 € erhöht werden).
  • Absolvieren Sie einen „Fit and Proper”-Test, um ein Führungszeugnis ohne Einträge vorzuweisen.
  • Der Antragsteller muss innerhalb des ersten Jahres einmal nach Zypern reisen, um seine biometrischen Daten registrieren zu lassen, und danach alle zwei Jahre nach Zypern reisen.

Normales Verfahren zur Erlangung einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung: innerhalb eines Jahres

Gemäß Vorschrift 5(f) kann ein Drittstaatsangehöriger, der ein Haus oder eine Wohnung im Wert von mindestens 300.000 € mietet oder kauft, eine Daueraufenthaltsgenehmigung beantragen, sofern:

  • Er über ein gesichertes Jahreseinkommen von mindestens ca. 10.000 € aus Quellen außerhalb Zyperns verfügt. Der Betrag erhöht sich um ca. 5.000 € pro unterhaltsberechtigter Person, die dem Antrag hinzugefügt wird.
  • Der Antragsteller darf keine Beschäftigung in Zypern ausüben und sein Einkommen muss aus legalen Quellen im Ausland stammen.
  • Er muss nachweisen, dass alle finanziellen Bedürfnisse des Antragstellers und seiner Familie durch ein gesichertes Einkommen angemessen gedeckt sind.
  • Absolvierung eines „Fit and Proper”-Tests zum Nachweis eines einwandfreien Führungszeugnisses.

Nach Einreichung des Antrags kann der Antragsteller ohne Einschränkungen frei nach Zypern ein- und ausreisen. Unbefristete Aufenthaltsgenehmigung: Personen mit Wohnsitz in Zypern Vorbehaltlich der folgenden Bedingungen:

  • Mindestens 5 Jahre legaler Aufenthalt in Zypern.
  • Besitz einer befristeten Aufenthaltsgenehmigung für die letzten 5 Jahre.

HINWEIS: Familienangehörige von Nicht-EU-Bürgern, die in Zypern leben und selbst keine EU-Bürger sind, können ebenfalls eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung beantragen, die 5 Jahre gültig ist und verlängert werden kann.

Daueraufenthaltsgenehmigung für EU-Bürger – 12 Tage (Yellow Slip) Erforderlich für EU-Bürger, die sich dauerhaft in Zypern aufhalten und arbeiten möchten, ohne die Genehmigung verlängern zu müssen, und sich somit länger als 3 Monate im Land aufhalten.

HINWEIS: Der Antragsteller kann auch Familienangehörige mit einbeziehen, die sich in Zypern aufhalten und arbeiten dürfen. Familienangehörige, die keine EU-Bürger sind, haben Anspruch auf den rosa Schein, ein befristetes und verlängerbares Dokument, das 5 Jahre lang gültig ist.

STAATSBÜRGERSCHAFT DER REPUBLIK ZYPERN

  • Einbürgerungsprogramm auf der Grundlage der Aufenthaltsdauer (Typ M127): Ein Einwohner mit ständigem Wohnsitz in Zypern hat nach fünf Jahren (insgesamt 1825 Tagen) legalem Aufenthalt in Zypern das Recht, die zyprische Staatsbürgerschaft zu beantragen.
  • Zyprische Staatsbürgerschaft durch Heirat (Typ M125): Ausländische Ehepartner von Zyprern, die vor dem Datum der Antragstellung drei Jahre verheiratet waren und zwei Jahre in Zypern gelebt haben, sind berechtigt, die Staatsbürgerschaft zu beantragen.
  • Zyprische Staatsbürgerschaft aufgrund der Herkunft:
  • Beantragung einer konsularischen Geburtsurkunde (Typ M121): Minderjährige oder Erwachsene, die nach dem 16. August 1960 im Ausland geboren wurden und deren Vater zum Zeitpunkt der Geburt zyprischer Staatsbürger war, sowie Personen, die nach dem 11. Juni 1999 geboren wurden und deren Mutter zum Zeitpunkt ihrer Geburt zyprische Staatsbürgerin war.
  • Antrag auf Registrierung von Minderjährigen (Typ M126): Minderjährige, die vor dem 11. Juni 1999 in Zypern oder im Ausland geboren wurden und deren Mutter zyprische Staatsbürgerin und deren Vater Ausländer ist, oder Minderjährige, deren Vater nach ihrer Geburt die zyprische Staatsbürgerschaft angenommen hat. Ebenso Minderjährige, deren Vater oder Mutter die zyprische Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung oder Registrierung aufgrund der Heirat mit einem zyprischen Staatsbürger erworben hat.
  • Erwachsene Antragsteller – Antragstyp M123: Erwachsene, die am oder nach dem 16. August 1960 geboren wurden und deren Eltern zum Zeitpunkt ihrer Geburt keine zyprischen Staatsbürger waren.
  • GOLDEN VISA-PROGRAMM

Das zyprische Golden-Visa-Programm hat keine Aufenthaltsauflagen und es gibt keine Test- oder Sprachvoraussetzungen. Die einzige Voraussetzung ist, dass die Aufenthaltsgenehmigung jederzeit aufrechterhalten werden muss. Es berechtigt seine Inhaber zur EU-Staatsbürgerschaft und zum visumfreien Reisen in 168 Länder weltweit, zusätzlich zur Freizügigkeit innerhalb der EU mit dem Recht, dort zu leben, zu arbeiten, zu studieren und alle damit verbundenen Gesundheitsleistungen in Anspruch zu nehmen. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 6 bis 8 Monate und ermöglicht die Einbeziehung der unmittelbaren Familie des Inhabers – Ehepartner und Kinder bis zum Alter von 28 Jahren (ausgenommen Eltern und/oder Schwiegereltern).   Zulassungskriterien:

  • Erwerb einer Immobilie (entweder einer einzelnen oder mehrerer Einheiten) mit einem Mindestwert von 2.000.000 € (ohne MwSt.).
  • Spende in Höhe von mindestens 100.000 € an den Forschungs- und Entwicklungsfonds der zyprischen Regierung.
  • Spende in Höhe von mindestens 100.000 € an die Cyprus Land Development Corporation.
  • Erforderliches Jahreseinkommen (im Ausland erzielt) von 50.000 € pro Antragsteller, 15.000 € pro Ehepartner und 10.000 € für jeden Unterhaltsberechtigten des Antragstellers.
  • Jährliche Nachweise, dass: die Investition weiterhin besteht, die vollständige Einkommensunterstützung aufrechterhalten wird, Versicherungen für alle Parteien bestehen und für alle Parteien ein neues Führungszeugnis ausgestellt wurde.

  Zulassungsvoraussetzungen:

  • Keine vorherige Verweigerung der Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Landes
  • Keine Verbindung zu Unternehmen oder juristischen Personen, die in der EU Beschränkungen unterliegen
  • Ein einwandfreies Führungszeugnis
  • Keine strafrechtliche Ermittlung gegen Sie läuft.
  • Sie sind nicht strafrechtlich verfolgt.
  • Sie stehen nicht auf den Fahndungslisten von EUROPOL oder INTERPOL.
  • Sie gelten nicht als „politisch exponierte Person”.

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